Corona I

So aufwühlend und alle medialen Kanäle beherrschend die derzeitige „Corona-Krise“ auch ist, so wohltuend beruhigend gestaltet sich das Leben in der zwangsverodneten Entschleunigung für einen Großteil der Menschen, zumindest in den wohlhabenden Nationen. Gerade der befohlene Rückzug ins Private, ins häusliche Refugium, verhilft uns zu einer lange nicht gekannten, produktiven „Klausur“.  Bisher ständig aufgeschobene, weil zeitraubende Erledigungen im privaten Umfeld, die vielen, weil besondere Aufmerksamkeit und Ruhe beanspruchenden Bücher und all die angenehmen aber Kontemplation fordernden Übungen, können nun in Angriff genommen werden. Es ist müßig zu hinterfragen und würde zudem diesen Rahmen sprengen, ginge man der Frage nach, weshalb es einer amtlichen Verfügung bedarf , um zu innerer Ruhe zu finden. Gänzlich anders ergeht es den Beschäftigten in medizinischen Berufen, in der Pflege oder anderen stark beanspruchten Branchen, z.B. Einzelhandel. Diese, auch außerhalb von Pandemiezeiten schlecht bezahlten und ständig an der Belastungsgrenzene tätigen Berufsgruppen, müssen in dieser Situation schier Unvorstellbares leisten.

Auf der einen Seite ein Übermaß an anfallender Arbeit, in anderen Bereichen ein dramatischer Rückgang an Beschäftigung. Arbeiter und Angestellte, die um den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses bangen müssen oder deren wirtschaftliches Gefüge durch erhebliche finanzielle Einbußen stark ins Wanken gerät. Selbstständige und Mittelständler, deren Aufträge wegbrechen und die Gefahr laufen, insolvent zu werden.
Abgesehen von der wirtschaftlichen Erruption, schafft diese Krise enorme Verheerungen im menschlich-sozialen Bereich. Pflegebedürftige, Alte und Kranke, insbesondere in Heimen, ohne jegliche Kontakte zu ihren nächsten Verwandten. Sterbende die, auf sich selbst zurückgeworfen, ihre letzten Stunden alleine, ohne den Beistand ihrer Angehörigen verbringen müssen. Gewiss, die amtlich verfügten Einschränkungen sind medizinisch evident und werden hingenommen, doch insbesondere in diesem Bereich muss nach der Verhältnismäßigkeit gefragt werden. Das Anrecht auf ein würdevolles Leben und auch Sterben darf nicht durch den Schutz vor möglicher Ansteckung außer Kraft gesetzt werden.
Angesichts dieser tatsächlichen Notlagen mutet es mehr als merkwürdig an, wenn nun angesichts der Einschränkungen im normalen Leben, der Verlust der Freiheitsrechte beklagt und die Verfassungmäßigkeit der Maßnahmen hinterfragt wird. Dieses plötzliche Aufbegehren geschieht zur Unzeit und hat größtenteils nur den eigenen, derzeit eingeschränkten Bewegungsspielraum im Blick. In jüngster Vergangenenheit, in Vorcorona-Zeiten, hätte es unzählige Möglichkeiten gegeben, für die Einhaltung der Freiheitsrechte die Stimme zu erheben, egal ob gegen die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes oder die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Finanzministers gegen Umweltorganisationen wie Attac oder Campact usw.. Merke, der glaubwürdige und erfolgreiche Einsatz für den Schutz des Bürgers vor dem Zugriff der Staatsmacht oder gegen Konzerninteressen verlangt ein gerüttelt Maß an Solidarität und politischen Interesses, gerade in bequemeren Zeiten als der jetzigen.

All die Maßnahmen, die derzeit das normale Leben außer Kraft setzen, dienen ja letztlich einer kontrollierten und möglichst langsamen Ausbreitung der Infektion, um unser Gesundheitssystem, konkret die Notfallbetten in den Krankenhäusern, nicht zu überlasten. Blickte man, finanziell gut ausgestattet und eine stabile Gesundheit vorausgesetzt, mitleidig bis verächtlich auf die Gesundheitssysteme von Italien, Griechenland und Spanien usw., muss man nun erkennen, dass es um die Verhältnisse im eigenen Land nicht zum Besten bestellt ist. Seit Mitte der 1980er Jahre, durch entsprechende Gesetze, Kliniken erlaubt wurde gewinnbringend zu wirtschaften, dienen Krankenhäuser nicht mehr dem Gemeinwohl, sondern einzig und allein Proftinteressen. Ob Geburtsstationen oder das Vorhalten von Intensivbetten, unrentabel, weil teuer und nicht gewinnbringend, fielen sie einer rein auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Geschäftspolitik der Klinikverwaltungen zum Opfer. Dem Wohl des Investors oder der Anleger wird der Anspruch des Patienten auf Heilung untergeordnet und die gesundheitliche Daseinsvorsorge quasi abgeschafft.
Auch dies ein Ergebnis politischen Desinteresses und mangelnder Solidarität und nicht zur rechten Zeit die Stimme erhoben zu haben.

„Jetzt haben wir den Dreck im Schachterl.“

 

Hinterlasse einen Kommentar