Nun hat also der Bayerische Verfassungsgerichtshof das „Volksbegehren gegen den Flächenfraß“ für nicht zulässig erklärt. Die Urteilsbegründung der Richter deckt sich nahezu wortgleich mit jener des Innenministeriums, wo der Antrag bereits vor einiger Zeit abgelehnt wurde. Man mag nun über die Unabhängigkeit der Richter dieses Verfassungsorgans spekulieren (schließlich werden diese Richter vom bayerischen Landtag mit einfacher(!) Mehrheit bestimmt), schlussendlich ist die höchstrichterliche Entscheidung jedoch zu respektieren. Dass nun Vertreter der CSU und der Freien Wähler diese Entscheidung als Sieg und positives Signal für das kommunale Selbstbestimmungsrecht feiern, spiegelt die Arroganz der Regierenden (CSU) und die schleimige Anbiederung an die Machtausübenden wieder.
48.000 bayerische Bürger haben für die Durchführung des Volksbegehrens gestimmt, Menschen, denen die rasant umsichgreifende Zersiedelung und Betonierung ihrer Heimat nicht egal ist und die diese Entwicklung mit Sorge betrachten.
Es ist ein Mosaik an Fehlentscheidungen, welches dazu beigetragen hat, dass sich unsere Landschaft zu dem entwickelt hat, wie sie heute aussieht. Von den zahlreichen Vereinfachungen im Baurecht, bis zum Landesentwicklungsplan, allesamt Bausteine für das Großprojekt der flächendeckenden Verschandelung Bayerns.
Man fragt nach den Ursachen und Gründen, gar einem „Masterplan“ für diese Auswüchse und muss feststellen, dem Diktat des Wachstums wird alles untergeordnet und mit ihm alles gerechtfertigt.
Das Land wird überzogen mit Absonderlichkeiten: Landwirtschaftliche Gebäude, die jede Dreifachturnhalle mickrig erscheinen lassen, Discounter die eine Zumutung für jegliches ästhetische Empfinden darstellen und natürlich Verkehrswege in absonderlichen gigantischen Dimensionen. Das eine (landwirtschaftliche Produktionshallen), bedingt das andere (Discounter inkl. Parkfläche) und um vom einen zum anderen zu kommen, braucht Homo oeconomicus natürlich einen Verkehrsweg, entsprechend groß dimensioniert, das hochmotorisierte SUV verlangt nach großzügiger Verkehrsführung.
Die Überplanung beschränkt sich bekanntermaßen nicht nur auf den erweiterten Siedlungsbereich, sie dringt vor in die alpinen Regionen, wo von findigen Touristikern allerhand an Grausamkeiten entwickelt und selbst abgeschiedenste Orte möbliert wurden. Der in seiner naturfernen Arbeitswelt geplagte Konsument soll sich in der Freizeit doch angemessen und gemeinsam mit Scharen Gleichgesinnter in der ehemals ursprünglichen Gebirgslandschaft erholen können, jedoch unbedingt mit den gewohnten Annehmlichkeiten. Unverzichtbar hierfür sind entsprechend ausgestattete Hotels (unbedingt mit Spa), Aufstiegshilfen, egal ob in Form von Bergbahnen oder E-Bikes, usw. usw., Hauptsache die Angebote sind massentauglich und generieren wirtschaftlichen Profit.
Derweil stöhnen die Bewohner an den Ein- und Ausfallstraßen über die Unbilden des Verkehrs, erzeugt von der Erholungssuchenden. Abhilfe hierfür schaffen wiederum Umgehungsstraßen.
Wenn in diesem Zusammenhang Kommunalpolitiker vom „Selbstbestimmungsrecht der Kommunen“ sprechen, haben sie letztlich nicht begriffen, dass sie lediglich Getriebene oder Erfüllungsgehilfen in einem absurden System und bar jeder Entscheidungsfreiheit sind.
Anhand dieser Entwicklung wäre es an der Zeit sich die Frage zu stellen: cui bono?